Kinder-Soforthilfe
Einmalige Sofortleistung in Höhe von zehn Prozent der Versicherungssumme (max. 25.000 Euro). bei schwerer Kinderkrankheit wie zB. Krebs oder Kinderlähmung.
Extra-Kindergeld
Bei Tod eines Elternteils für jedes Kind unter sieben Jahren gibt es zusätzlich ein Jahr lang monatliches Kindergeld in Höhe von 200 Euro (insgesamt 2.400 Euro).
Kindermitversicherung
Einmalige Kapitalleistung in Höhe von zwei Prozent der Versicherungssumme, maximal 5.000 Euro, wenn eines der Kinder (ab 3 Jahren) der versicherten Person verstirbt. (Wartezeit von sechs Monate ab Vertragsbeginn)